Die Risiken und Nebenwirkungen irreführender Werbung
Die Risiken und Nebenwirkungen irreführender Werbung
Werbung ist ja mittlerweile ein äußerst heikles Thema. Immer öfters kommt es zu irreführender Werbung und es folgen Abmahnungen – kaum eine Branche bleibt davon verschont.
In einem Fall des Oberlandesgerichts Dresden ging es nun um die allzu bekannte Phrase „zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Der betroffene Apotheker hätte den Spruch fälschlicherweise benutzt und somit seine Produkte wichtiger aussehen lassen, als sie am Ende waren - spezifisch ging es dabei um Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel.
Denn laut dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) darf dies nicht bei allen Produkten verwendet werden. Das HWG schreibt den Hinweis bei Arzneimitteln vor. Das Gericht sah die Gefahr, dass bei Verwendung des Hinweises für Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika diese Produkte hinsichtlich ihrer Wirkweisen aufgewertet werden.
Irreführende Werbung bleibt also irreführende Werbung, eben auch dann, wenn ein zu gut gemeinter Hinweis gegeben wird. Und deshalb: Aufpassen beim Werben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen für das richtige Vorgehen bei Abmahnungen gern an mich: Kontaktformular
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