Abmahnung auch von privat

Falsch


Bei permanenter Telefon- oder Briefwerbung gegen den ausdrücklichen Wunsch können sich Verbraucher kaum wehren.

Richtig

Auch Privatleute dürfen abmahnen.
Hartnäckige Werbung, egal ob per Brief, Telefon, E-Mail usw. können Verbraucher im Wege einer Abmahnung abwehren.


Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Gewährleistung / Garantie, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden