Widerrufsrecht bei Online-Apotheken

Falsch


Arzneimittel in Online-Apotheken zu bestellen ist für Vebraucher risikoreich, da das Widerrufsrecht nicht besteht. Es ist den Apotheken aufgrund des verbotenen Weiterverkaufs von geöffneter Medizin ja nicht möglich, die Produkte im Rahmen des Widerrufsrechts zurückzunehmen.

Richtig

Widerrufsrecht auch für Arzneimittel aus Online-Apotheken
Die Online-Apotheken sind ebenfalls verpflichtet, Verbrauchern das Widerrufsrecht ohne Einschränkungen zu gewähren. Der Umstand, dass die zurückgesendete Ware aus rechtlichen Verbotsgründen heraus nicht weiterveräußert werden darf, begründet keine Ausnahme vom Widerrufsrecht.


Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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