Bei der Mahnung eines Inkassobüros sind stets die Kosten für das Inkasso zu bezahlen. Eine besondere Registrierung des Inkasso-Unternehmens muss dieses nicht belegen. Meist ist zwar alles teuer, aber gegen die hohen Kosten für die Inkasso-Dienstleistungen kann man nichts machen.
Richtig
Registrierung notwendig + keine überhöhten Inkassokosten Inkassodienstleister müssen nach § 13 Abs. 1 RDG registriert sein, um Inkasso-Dienstleistungen erbringen zu dürfen. Inkassokosten dürfen in jedem Fall nicht höher sein als die Kosten, die ein Gläubiger für einen Rechtsanwalt zu zahlen hätte und die der Schuldern infolge des Verzugs zurückerstatten müsste.