Klage gegen Google wegen Alter
Google - und das Alter
Das Image eines Unternehmens ist das A und O in der freien Marktwirtschaft. Stimmt das Image nicht mehr, kann das drastische Folgen haben.
Und genau deshalb sollten Skandale besser vermieden werden. Große (Online-) Unternehmen, wie Google und Co. scheinen aber manchmal nur in Schadensbegrenzung vorzunehmen und nicht das gänzliche Vermeiden von großem Aufsehen. Immer wieder kommt es zu kleineren und größeren medienwirksamen Auseinandersetzungen; die meisten den Verbraucher oder die Verbraucherrechte direkt betreffen.
Deshalb reagiert man schon mit Neugier, wenn man hört, dass sich die neueste Sammelklage nicht auf die Google-Nutzer bezog, sondern auf die Bewerber einer Stelle bei Google.
Die Sammelklage ging die von einer Softwareentwicklerin aus, die laut eigener Einschätzung mehr als qualifiziert gewesen sei, und trotzdem mehrfach, insgesamt wohl viermal, von Google abgelehnt wurde. Sie hat Google gemeinsam mit insgesamt 226 anderen Personen wegen Altersdiskriminierung im Bewerberverfahren verklagt.
Altersdiskriminierung?
Offenbar haben sich alle 227 Personen mit guten Qualifikationen bei Google zum Teil mehrfach bei Google auf eine Stellenanzeige hin beworben und alle Personen zeichnet aus, dass sie über 40 Jahre alt sind.
Google lehnte die Vorwürfe ab und beteuerte, dass die Personen ganz normal lediglich aufgrund fehlender Fähigkeiten abgelehnt wurden. Und trotz vehement bestrittener Vorwürfe hat Google einem den außergerichtlichen Deal zugestimmt, was entweder der Vermeidung weiteren medienwirksam ausgetragenem Streit dient oder vielleicht war doch mehr an den Vorwürfen dran als gedacht oder auch beides. Jedenfalls werden die Kläger demnach mit elf Millionen Dollar entschädigt, was für jeden Kläger 35.000$ an Entschädigung entspricht.
Auch in Deutschland kommt es hin und wieder zu solchen Klagen nach AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), wenn Stellenbewerber offensichtlich aus Gründen des Alters aussortiert werden oder auch aus in anderen, nicht die Qualifikation betreffenden Gründen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gern an mich.
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