Impressum auf allen kommerziellen Seiten

Falsch


Ein Impressum muss dann nicht verpflichtend angegeben werden, wenn kein Verkauf von Waren oder kein Angebot von Dienstleistungen über diese Webseite erfolgen soll. Denn dann benötigt der Verbraucher keine Angaben zum Betreiber der Webseite.

Richtig

Impressum auf allen kommerziellen Seiten verpflichtend
Die Pflicht zur Angabe eines Impressum ist nicht auf Seiten beschränkt, über welche der Unternehmer einen Absatz mit Waren oder Dienstleistungen anstreben möchte. Vielmehr ist auf allen kommerziell ausgestalteten Seiten ein Impressum anzugeben.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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