Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist zwar Pflicht, aber wenn man dies "zunächst vergessen" hat, kann man trotzdem erst einmal die Geräte anbieten und verkaufen.
Richtig
Registrierung von Elektrogeräten Voraussetzung für Vertrieb Für nicht vom Hersteller (auch "Quasihersteller" = Händler, der nicht registrierte Elektrowaren anbietet) oder von dessen Bevollmächtigten registrierte Geräte besteht ein Vertiebsverbot.