Das Thema Rücknahme von Elektroaltgeräten betrifft Online-Händler nicht, da im Elktrogesetz nur die Rede von mindestens 400 m² "Verkaufsfläche" ist. Damit können nur stationäre Händler gemeint sein, da Online-Händler über keine Verkaufsfläche verfügen.
Richtig
Rücknahmepflichten Elektrogesetz Das Elektrogesetz nimmt aufgrund der Gleichbehandlung die Online-Händler nicht von Rücknahmepflichten aus. Beträgt die gesamte Lager- und Versandfläche mehr als 400 m², entstehen auch für Online-Händler die Rücknahmepflichten aus dem Elektrogesetz.