Missbräuchliche Markenanmeldung

Missbräuchliche Markenanmeldung

Dass Sportler ein gutes Werbemittel für eine Marke sein können, sollte klar sein. Meistens passiert eine Markenanmeldung im Einklang mit demjenigen – meistens.

Dem brasilianischen Fußballspieler Neymar ging es da aber ganz anders. Im Jahr 2013 wurde eine Marke unter seinem Namen angemeldet - ohne seine Zustimmung. Dem Fußballprofi gefiel das gar nicht und er beantragte 2016 beim EUIPO, das bis 23. März 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hieß, die Marke löschen zu lassen. Das Amt der EU für geistiges Eigentum (EU Intellectual Property Office – EUIPO) mit Sitz in Spanien gab dem Antrag statt und ließ...

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Markenrechte im HTML-Quellcode beachten

Falsch


Sofern der Name der Marke bzw. eine ähnliche Schreibweise nur im HTML-Quellcode verwendet wird, handelt es sich nicht um einen abmahnfähigen Markenrechtsverstoß. Es handelt sich dann lediglich um die Möglichkeit einer erhöhten Auffindbarkeit der Website, nicht um eine markenmäßige Benutzung.

Richtig

HTML-Quellcode darf Markenrechte nicht verletzen
Mit Urteil vom 06.10.2016 (Az.: 6 U 17/14) hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass auch in Metatags im Quelltext einer Website Markenrechte nicht verletzt werden dürfen, da dies zu einer Beeinflussung der Suchfunktion und damit zu einer unzulässigen markenmäßige Benutzung führt.


Markenrecht neu: Die Gewährleistungsmarke

Falsch


Hinter der seit 14. Januar 2019 neu eingeführten Gewährleistungsmarke verbirgt sich im Grunde nur die Markeintragung für ein Gütesiegel. Damit kann jeder Inhaber eines Gütesiegels nun erreichen, als Gewährleistungsmarke eingetragen zu werden. Denn das Gütesiegel bescheinigt ja den Verbrauchern eine bestimmte Qualität für ein Produkt oder eine Leistung, ohne freilich dafür zu garantieren. Die Entscheidung des EuGH vom 08.06.2017 zu einem unabhängigen Baumwollsiegel, mit dem von den Inhabern der Marke garantiert werden muss, dass die Waren aus einem einzigen Unternehmen stammen, das kontrolliert wird und für dessen Qualität gehaftet wird, ist in Deutschland nicht im Markengesetz vorgesehen.

Richtig

Gewährleistungsmarken von...

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Domain-Registrierung kein Markenrechtsverstoß

Falsch


Schon die bloße Registrierung einer Domain mit einer enthaltenen Marke verstößt gegen die Markenrechte der Markeninhaber. Es kann daher das "Registrierthalten" untersagt und dies somit als Anspruch auf Löschung der Domain stets durchgesetzt werden. Denn nur die Inhaber der Rechte an der Marke dürfen solche Domains registrieren.

Richtig

Nur Domain-Registrierung verletzt noch keine Markenrechte
Zu der Registrierung der Domain müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Marke ergibt. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Domain für ein Unternehmen einer ähnlichen Branche registriert wurde. Dann kann jedoch nur die Verwendung...

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Markenname in Domain

Falsch


Durch die Domain "keineVorwerkVertretung.de" nimmt der Inhaber der Domain eine Aussage über sein Unternehmen vor. Es werden hierdurch keine Markenrechte verletzt, wenn der Unternehmer Produkte der Marke, hier gebrauchte Vorwerk-Produkte, selbst anbietet

Richtig

Domain darf Marke nicht werbend einsetzen.
Der Bundesgerichtshof entschied am 28.06.2018, dass diese Domain eine starke Werbewirkung hat, die gegen die guten Sitten verstoße. Es stünden neben der Domain andere Möglichkeiten zur Beschreibung der Verwendung der Produkte zur Verfügung, z. B. auf der Website selbst.


Markenrecht vs. AdWords-Anzeige

Falsch


Über eine AdWords-Anzeige, die ein weit bekanntes Markenprodukt ausweist, kann der Kunde auch auf eine Übersicht mit Produkten anderer Hersteller gelotst werden. Dies erhöht die Trefferquote und damit den Verkauf.

Richtig

AdWords-Anzeige darf Markenrechte nicht verletzen.
Dies ist nicht zulässig, denn es bedeutet eine Irreführung, indem der Kunde anhand der Aufmachung der Anzeige keine Veranlassung hat anzunehmen, dass eine Übersicht erscheint, die gleichrangig Angebote von anderen Herstellern enthält.


Design auch schutzfähig?

Falsch


Ein Design kann anders als eine Marke nicht geschützt werden. Ein Design, eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses, kann man nicht in ein Register eintragen und dadurch schützen lassen. Eine Registrierung beim DPMA ist daher nicht möglich, ebensowenig wie Abmahnungen.

Richtig

Ein Design kann durch Registrierung geschützt werden.
Ein Design kann im Register des Deutschen Patent- und Markenamts von Unternehmern und Privatpersonen eingetragen werden. Mit einem eingetragenen Design wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, somit die die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts, gewährt.


Markenrecht und Metatags

Falsch


Bei einer nur in Deutschland geschützten Marke muss eine ausländische Seite keinerlei Rechte der deutschen Marke beachten. Das Setzen von Metatags (= besondere Informationen im Quelltext einer Internetseite, die als Schlüsselwörter fungieren und zu einer besseren Auffindbarkeit der Internetseite führen) mit dem Namen der Marke ist frei möglich. Es besteht kein Bezug zu Deutschland und den deutschen Markenrechten.

Richtig

Metatags dürfen Markenrechte nicht verletzen.
Die in- wie ausländische Webseite muss dann die Markenrechte der deutschen Marke beachten, wenn ein ausreichender Bezug zu Deutschland besteht. Selbst wenn die Metatags ohne nennenswerte Beeinflussung der Suchergebnisse gesetzt wurden, kann es schon ausreichend...

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Abmahnung Markenrecht - was nun?

Abmahnung Markenrecht - was nun?

Es trifft die Person auch im Markenrecht wie aus heiterem Himmel - eine Abmahnung flattert ins Haus.

Der erste Gedanke ist häufig, dass eine Abmahnung so gar nicht möglich ist, wahrscheinlich handelt es sich um Rechtsmissbrauch oder gar Betrug. In Wahrheit handelt es sich jedoch meistens um eine zulässige Abmahnung. Der Gesetzgeber gesteht den Markenrechts-/Patentrechts- oder Design-Inhabern eine Abmahnung zu, wenn sie in ihren eingetragenen Rechten verletzt sind.

Mehr noch: der Gesetzgeber verlangt zunächst eine Abmahnung, bevor ein gerichtliches Verfahren folgt. Zudem ist die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung eine gesetzliche Vorgabe, und damit nicht genug. Auch...

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Markenrecht vs. Amazon-Produktanzeige

Falsch


Beim Verkauf von No-Name-Produkten auf Amazon ist der Online-Händler immer abmahngefährdet, da die Plattform bei Eingabe des Markennamens in der plattforminternen Suchmaschine stets auch Produkte der Marken anzeigt, selbst wenn die Marke überhaupt nicht selbst über Amazon anbietet.

Richtig

Markenrechte kollidieren nicht mit Amazon-Produktanzeige.
Der BGH hat dazu am 15.02.2018 entschieden, dass die Inhaber der Markenrechte der Plattform Amazon diese Art der amazoninternen Suchfunktion nur dann untersagen darf, wenn in der Ergebnisliste nur schwer erkennbar wäre, ob die Produkte von dem Markeninhaber stammen oder von einem No-Name-Hersteller. 


Testergebnisse einer Marke

Falsch


Für die Werbung mit Testergebnissen genügt in jedem Falle, dass alle Angaben zu dem Testergebnis im Angebot wiedergegeben werden. Schließlich steht allein die umfassende Information rund um das Produkt im Vordergrund.

Richtig

Testergenisse einer Marke nicht verwenden
Eine Werbung mit Testergebnissen kann problematisch sein, wenn dahinter eine eingetragene Marke steht (ÖKO-TEST-Label). Dann könnte die Werbung mit dem Siegel gegen Markenrechte verstoßen. Klären wird diesen Widerspruch nun der EuGH.


Markenware nicht ändern

Falsch


Eine Veränderung einer Markenware und der gewerbliche Verkauf dieser Ware darf vom Markeninhaber nicht verboten werden.

Richtig

Markenware nicht ändern!
Der Markenschutz verbietet die Veränderung der markenrechtlich geschützten Ware und den gewerblichen Weiterverkauf.


Vertriebsbeschränkungen

Falsch


Es darf Online-Händlern nicht von dem Markenrechtsinhaber untersagt werden, Markenwaren auf Plattformen, wie eBay und Amazon anzubieten. Diese Vertriebsbeschränkungen erlauben die Gerichte nicht.

Richtig

Vertriebsbeschränkungen für eBay und Amazon erlaubt
Der Europäische Gerichtshoft hat im Dezember 2017 entschieden, dass es Herstellern von Luxus-Waren erlaubt ist, einen Verkauf über Plattformen zu verbieten, sofern dies für alle Wiederverkäufer einheitlich gilt.


Domain mit Marke

Falsch


In der Domain einen Markennamen enthalten, aber gar nichts mit der Marke zu tun? Pech für den Markenrechtsinhaber, da kann er nichts dagegen tun. Die Domain kann der Inhaber des Markenrechts nicht wegnehmen, auch wenn dieselbe Produktkategorie angeboten wird.

Richtig

Markenname in Domain eines anderen nicht erlaubt
Die Markenrechtsinhaber können im Wege der Abmahnung und gerichtlich gegen eine Domain vorgehen, die den Markennamen enthält, aber nicht der Marke gehört. Die Produktkategorien müssen sich allerdings ähneln und dadurch eine Verwechslungsgefahr bestehen.


Artikelbeschreibung mit Marke

Falsch


Markennamen können für die Beschreibung eines No-Name-Produkts ohne eine Genehmigung des Markenrechtsinhabers verwendet werden.

Richtig

Marken nur mit "passend zu" bei No-Name-Produkten
Namen von eingetragenen Marken dürfen für die Beschreibung nur verwendet werden, wenn „passend für“ oder kompatibel zu“ beigestellt wird.


Zertifikat


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vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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