Info-Pflichten - B2B betrifft das nie! Oder?
Informationspflichten in den AGB - B2B betrifft das nie! Oder?
Bei Verträgen, die Unternehmer mit Unternehmern online schließen, ist man frei und der Gesetzgeber hat endlich mal nicht überreguliert. So denken jedenfalls viele. Allerdings ist dem nicht so. Denn obwohl die Verbraucherrechte-Richtlinie ihrem Namen nach nichts mit B2B-Verträgen zu tun haben kann, trifft sie wichtige Regelungen für online geschlossene Verträge zwischen zwei Unternehmern.
2014 hat der deutsche Gesetzgeber die Pflichten für die Unternehmer aus der Verbraucherrechte-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 312i BGB enthält die „Allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr“, die alle Online-Verträge betrifft. Gemäß § 312i BGB hat der Unternehmer für den Online-Vertrag, oder wie das Gesetz sagt für den „Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr“, dem Kunden - egal ob Verbraucher oder Unternehmer - :
„1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
2. die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.“
Die Punkte 3. und 4. regeln die Verfahrensweise nach der Bestellung des Kunden, währenddessen der Punkt 1. technische Vorgaben für den Bestellablauf bestimmt und Punkt 2. Informationspflichten für die AGB des Online-Händlers festschreibt. Es wird der Art. 246 c EGBGB genannt, der wiederum bestimmt, dass der Unternehmer den Kunden in seinen AGB über folgendes zu unterrichten hat:
„1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
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Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Abmahnung Online - Handel