Facebook und das digitale Erbe

Nach Tod einer 15-jährigen: Zwangsgeld für das digitale Erbe

Nach langer Wartezeit haben die Eltern eines verunglückten 15-jährigen Mädchens einen Prozess vor dem BGH gegen Facebook gewonnen. Als das Mädchen 2012 bei einem U-Bahnunfall ums Leben kam, erhofften sich die Eltern durch einen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer Tochter Antworten, wie es zu der Tragödie kam. Dem kam Facebook nicht nach und setzte das Konto stattdessen in den Gedenkzustand. Ein Einloggen war nicht mehr möglich und auf dem Profil wurde „in Erinnerung an“ angezeigt.

Folglich klagten sich die Eltern durch die Instanzen bis zum BGH. Dieser gab der Klage statt und stellte...

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Kundenzufriedenheitsanfragen verboten

Falsch


Verbrauchern stehen keine Ansprüche auf Unterlassung zu, wenn sie E-Mail-Werbung von Unternehmern erhalten. Dies ist den Verbraucherverbänden vorbehalten. Außerdem kann man solchen Ansprüchen aus dem Weg gehen, indem man die Werbung mit regulärer E-Mail-Post verknüpft und z. B. zusammen mit einer Rechnung eine Kundenzufriedenheitsbefragung übersendet. Denn dann erfolgt keine separate Kontaktaufnahme per E-Mail, sondern gleichzeitig mit der E-Mail-Übersendung der Rechnung.

Richtig

Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail verboten
In seinem Urteil vom 10. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof bei einer gemeinsamen E-Mail-Übersendung von Werbung mit einer Rechnung den Verbrauchern einen unerlaubten Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht bescheinigt und einen Unterlassungsanspruch gegen die Unternehmer...

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Schmähkritik auf Google

Falsch


Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Schmähkritik ist Google dafür mitverantwortlich. Deshalb kann man erfolgreich vor den Gerichten gegen Google vorgehen, wenn durch die Suchmaschine diese verletzenden Inhalte angezeigt werden.

Richtig

Google muss nach Bekanntwerden Schmähkritik entfernen
Der BGH hat am 27.02.2018 entschieden, dass Google sich vorher nicht vergewissern muss, dass alle angezeigten Inhalte nicht gegen Rechte verstoßen. Google haftet nur bei Kenntnis durch einen konkreten Hinweis des Betreffenden.


Persönlichkeitsrecht für Firmen

Falsch


Bewertungen im Internet sind schwierig. Zwar darf man aufgrund der Meinungsfreiheit alles äußern, muss gleichzeitig aber sehr aufpassen, dass nicht Schmähkritik vorgeworfen werden kann. Dabei war die Ware ja nichts mehr als "Müll".

Richtig

Firmen besitzen auch Persönlichkeitsrecht
Schmähkritik setzt voraus, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung im Vordergrund steht. Auch die Bezeichnung für Produkte als "Müll" oder "Schrotthaufen" können hierunter fallen.


Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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