2. Ordnungsgeld höher

Falsch


Ein einmaliges Ordnungsgeld darf vom Gericht verhängt werden, aber danach muss der Verfügungsbeklagte keine weiteren Sanktionen des Verfügungsklägers und des Gerichts befürchten. Eine Klageforderung aus einem Urteil kann man ja schließlich auch nur einmalig vollstrecken.

Richtig

2. Ordnungsgeld empfindlich höher
Nachdem bereits ein Ordnungsgeldbeschluss in der Welt ist, fällt das zweite oder dritte Ordnungsgeld in der Regel sehr viel höher als das erste aus. Denn aus Sicht des Gerichts hat das erste, niedrigere Ordnungsgeld nicht zu einer Besserung des Verfügungsbeklagten geführt.


Tags: Mietrecht

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