Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung

Falsch


Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer im Ausland eingekauft wurde und dieses überhaupt keine Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben hat, kann diese Ware ohne Beachtung des Jugendschutzes im Online-Handel an Jugendliche weiterverkauft werden.

Richtig

Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen
Das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen strafrechtliche Verfolgung und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden