Inkasso und Schufa-Eintrag

Falsch


Häufig drohen Inkassounternehmen mit einem Schufa-Eintrag. Da kann man hinschreiben, was man will, es bringt nichts. Da ist es besser zu zahlen, um keinen Schufa-Eintrag zu erhalten. Einen Schufa-Eintrag bekommt man nämlich nur schwer wieder weg.

Richtig

Inkasso darf bei Bestreiten keinen Schufa-Eintrag vornehmen.
Ein Inkassounternehmen darf keine Eintragungen bei der Schufa vornehmen, wenn die Forderung dem Inkassounternehmen gegenüber bestritten wurde. Eine negative Schufaeintragung wegen einer bestrittenen Forderung ist unzulässig.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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