einstweilige Verfügung-Widerspruch

Falsch

Einstweilige Verfügung - Widerspruch? Erst eine Abmahnung und dann noch ein Beschluss des Gerichts, der auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeht... hiergegen kann man nichts mehr machen, da das Gericht bereits seine Entscheidung getroffen hat. Obwohl es ungerecht ist, da das Gericht noch nicht einmal meine Auffassung hierzu angehört hat.

Richtig

Einstweilige Verfügung - Widerspruch? Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Der Widerspruch muss ausführlich begründen, weshalb die einstweilige Verfügung, die der Gegner bei Gericht ohne eine mündliche Verhandlung erreicht hat, nicht hätte ergehen dürfen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Markenrecht

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