Es ist nicht möglich, rechtssicher Einwilligungen für die Zusendung von Werbung so einzuholen, dass die Werbung über verschiedene Kanäle gesendet werden darf. Vielmehr muss für jedes einzelne Medium eine separate Einwilligung eingeholt werden, was kaum umsetzbar ist.
Richtig
Einholen der Einwilligungen für mehrere Medien gleichzeitig Es ist rechtssicher möglich, über ein am Ende eines Bestellprozesses anklickbares Kästen die Einwilligung für die Übermittlung von Werbung für mehrere Werbekanäle, die man benennt (z. B. E-Mail, Telefon, SMS, MMS) einzuholen (BGH, Urteil v. 01.02.2018, Az. III ZR 196/17).